Regionales Saatgut für Bayern (2g)

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Inhalt: 2 g (ausreichend für 2 qm)   Unser regionales Saatgut für verschiedene Regionen... mehr
Regionales Saatgut für Bayern (2g)

Inhalt: 2 g (ausreichend für 2 qm)

 

Unser regionales Saatgut für verschiedene Regionen Bayerns ist eine optisch abwechslungsreiche Mischung aus mehrjährigen und dauerhaften Blühpflanzen, Kräutern und Gräsern. Die Mischung lehnt sich an das alte und inzwischen leider häufig verschwundene Kulturlandschafts-Element der blütenreichen Feldraine und Säume an. Der besonders hohe Blühpflanzen- & Kräuteranteil sind ein lebenswichtiges Schmankerl für Wildbienen, Hummeln und viele andere Insekten. Enthalten sind ausschließlich Arten, die in der entsprechenden Region heimisch sind. Sie passen perfekt zum jeweiligen Standort und dem vorherrschenden Klima und sind deshalb deutlich robuster als gebietsfremde Pflanzen.

Mit einer Ansaat regional heimischer Planzenarten schützen und erhalten Sie die heimische Wildpflanzen-Vielfalt und bieten der heimischen Insektenwelt exakt die Nahrung, die sie benötigt.


Bitte bestimmen Sie Ihr Ursprungsgebiet (UG) anhand unserer Karte und wählen Sie oben die passende Mischung aus
Ursprungsgebiet 11: Südwestdeutsches Bergland
Ursprungsgebiet 12: Fränkisches Hügelland
Ursprungsgebiet 14: Fränkische Alb
Ursprungsgebiet 16: Unterbayerische Hügel- und Plattenregion
Ursprungsgebiet 17: Südliches Alpenvorland
Ursprungsgebiet 21: Hessisches Bergland

Sollten Sie mit der grafischen Karte Schwierigkeiten bei der Bestimmung Ihres Ursprungsgebietes haben, nutzen Sie bitte die wesentlich detailliertere Onlinekarte des Bundesamtes für Naturschutz (hier ; externer Link!) oder kontaktieren Sie uns unter info@bn-service.de oder Tel. 09123-99957-20.

Bitte beachten Sie:
Für die Mittelgebirgsregionen des Fichtelgebirges sowie des Bayerischen und Oberpfälzer Waldes ist leider keine entsprechend vielfältige regionale Blühpflanzenmischung erhältlich. Das Gleiche gilt für den alpinen Bereich der Nördlichen Kalkalpen. Für eine Aussaat in Ihrem Garten können Sie in diesen Regionen gerne auf das nächstgelegene Ursprungsgebiet zurückgreifen. Dies gilt jedoch lediglich für die Aussaat im eigenen Garten! Für eine Ausbringung von gebietsfremdem Saatgut in der freien Landschaft ist seit 01. März 2020 die Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich! Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall dort über die jeweiligen Bestimmungen!