BN informiert "Der Alpenplan"

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Seit 1972 legt der Alpenplan Ruhezonen in den Bayerischen Alpen fest, in denen zum Beispiel... mehr
BN informiert "Der Alpenplan"

Seit 1972 legt der Alpenplan Ruhezonen in den Bayerischen Alpen fest, in denen zum Beispiel keine Straßen, Lifte oder Skipisten gebaut werden dürfen. Damit sichert der Alpenplan nicht nur der Natur unverbaute Gebiete, sondern auch Wanderern und Bergsteigern sowie der einheimischen Bevölkerung. 2017 strebte die Bayerische Staatsregierung im Zusammenhang mit der geplanten Skischaukel am Riedberger Horn eine Änderung des Alpenplanes an. Diese Änderung lehnten die in der Alpenschutzorganisation CIPRA Deutschland zusammenarbeitenden Alpin- und Umweltschutzorganisationen ab. Denn damit wäre ein Präzedenzfall geschaffen worden, der dann auch in anderen Teilen der bayerischen Alpen Begehrlichkeiten geweckt hätte.

Die Broschüre aus der Reihe "BN informiert" erläutert kurz und verständlich Sinn, Zweck und Inhalt des Alpenplans. Denn auch, wenn das Riedberger Horn inzwischen gerettet ist: Der Alpenplan bleibt auch weiterhin ein wichtiges Werkzeug zum Schutz der bayerischen Alpen.

Broschüre DIN A4
16 Seiten
Stand: 2016